Änderungen ab 1. Mai 2020!

Am dem 1. Mai 2020 gibt es in Deutschland wichtige Änderungen sowie neue Gesetze! Wir von vertragsengel – die Haushaltsberater verraten dir, was sich ändert! 

 

Pakete und Päckchen werden wieder günstiger!

Die alten Paket Preise kommen wieder! Anfang des Jahres hat die Deutsche Post die Porto Gebühren erhöht. Jetzt ändert die Deutsche Post die Preise wieder. Ab dem 01. Mai gelten wieder die alten Filial und Online Preise.

Bei Kurzarbeit kann man jetzt etwas dazuverdienen und das Arbeitslosengeld wird verlängert!

Durch die Corona-Krise sind Millionen Menschen in Kurzarbeit – dies ist für viele existenzbedrohend! Jedoch gibt es eine gute Nachricht: Kurzarbeiter können ab 01. Mai zusätzlich Geld verdienen, ohne dass sich das negativ auf das Kurzarbeitergeld auswirkt.

Für Arbeitslose gibt es auch Entlastung! Betroffene, deren Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld eigentlich zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde, bekommen drei Monate länger Bezüge.

Im Handwerk-Gewerbe gibt es jetzt einen höheren Mindestlohn!

Für Maler, Lackierer und Steinmetze gibt es gute Nachrichten! In den Branchen steigt ab Mai der Mindestlohn. Ungelernte Maler und Lackierer erhalten 11,10 Euro statt 10,85 Euro. Bei Gesellen steigt der Mindestlohn auf 13,50 Euro. Steinmetze erhalten 12,20 Euro statt wie bisher 11,85 Euro.

Friseure dürfen wieder öffnen!

Friseursalons dürfen ab dem 04. Mai wieder öffnen! Aber Achtung! Friseure und Kunden müssen einen Mundschutz tragen, um das Infektionsrisiko zu senken. Die strengen Hygiene-Standards dürften sich nicht nur auf den Preis auswirken: Denn die Salons müssen mehr Geld für Schutzausrüstung ausgeben.

Menthol-Zigaretten werden verboten!

Raucher müssen sich auf Einschränkungen gefasst machen! In der EU dürfen Menthol Zigaretten nur noch bis zum 20. Mai verkauft werden. Ziel ist der Gesundheitsschutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Menthol Zigaretten gelten nämlich als Einsteiger-Zigaretten.

 

 

 

 

 

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Rufnummermitnahme: Das musst Du beim Anbieterwechsel beachten!

Für viele ist die Handynummer ein fester Bestandteil, denn Festnetz nutzen immer weniger Menschen. Blöd wäre es, wenn die Handynummer plötzlich beim Anbieterwechsel verschwindet. Wir zeigen dir, worauf Du achten solltest, wenn Du deinen Anbieter wechseln möchtest.

 

Laut dem Telekommunikationsgesetz darfst Du rechtlich deine Telefonnummer immer mitnehmen, wenn Du deinen Anbieter wechselst – obwohl die Nummer nicht in deinem Eigentum ist. Wird die Nummer herrenlos, dann kommt sie zurück in den Gesamtbestand und kann neu vergeben werden. So gehst Du am besten vor:

1. Schritt: Hast Du dich entschieden, den Anbieter zu wechseln ist es wichtig, dass Du beim alten Anbieter das Herausgeben der Nummer genehmigst. Dies geht fast überall telefonisch beim Kundendienst. Der Kundendienst schaltet die Nummer dann zum Abrufen frei. Der neue Anbieter hat dann einigen Wochen Zeit, die Nummer abzuholen.

2. Schritt: Beim neuen Anbieter kannst Du jetzt die Rufnummermitnahme beantragen. Das geht entweder sofort bei Vertragsabschluss oder auch noch nachträglich. Falls Du nach paar Tagen keine Bestätigung bekommen hast, frage nochmal beim Anbieter nach!

Festnetz

Auch bei Festnetznummern ist es ähnlich wie bei der Handynummer. Problematisch wird es aber erst, wenn man in eine andere Stadt zieht – Beispiel Köln – Berlin. Denn nach deutscher Rechtslage muss die Ortsvorwahl der Rufnummer mit der gemeldeten Wohnanschrift zusammenpassen.

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Betriebsrente: So sparst Du mit deinem Arbeitgeber für die Rente!

Die Betriebsrente ergänzt die gesetzliche Rente! Die Angestellten sparen im Laufe des Berufslebens vergünstig an erhalten später eine lebenslange Zusatzrente. Für alle Neuverträge die 2019 abgeschlossen wurden sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Ab 2022 gilt dies für alle Altverträge. 

Den vollen Zuschuss erhält, wer unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung verdient. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 56.250 Euro im Jahr. Der Arbeitnehmer muss zudem in der gesetzlichen Rentenversicherung sein – es gibt aber auch einen Sonderfall: Wenn das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, aber unterhalb der Beitragsbemessung der Rentenversicherung (82.800 Euro in Westdeutschland und 77.400 Euro in Ostdeutschland) liegt, darf der Arbeitgeber den Zuschuss beschränken und weniger als 15 Prozent Zuschuss zahlen.

Lohnt sich die Betriebsrente immer?

Gefördert werden Verträge bei Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds einer baV. Da die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu den Höchstgrenzen keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Vorteil reduziert sich für die Arbeitnehmer jedoch in der Auszahlungsphase: Denn die Betriebsrente ist dann zu 100 Prozent steuerpflichtig. Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, kommen zudem Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung hinzu.

Die Höhe der Steuern hängt vom individuellen Steuersatz ab. Wird in der Ansparphase ein Steuervorteil beworben, ist dies im Grunde nur eine Verschiebung der Abgaben in die Rentenphase. Ein Pluspunkt der entscheidend ist: Im Rentenalter ist der Steuersatz meistens niedriger als in der Zeit während man Berufstätig ist.

Minderung der Rente durch Entgeltumwandlung 

Die Entgeltumwandlung reduziert Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und somit auch die Ansprüche auf Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld sowie Erwerbsminderungsrente und Rente. Vor und Nachteile solltest Du für dich selber beurteilen.

Wichtige Vorteile bei der baV:

  • Pfändungsschutz und Hartz-IV Sicherheit in der Ansparphase: Auf die Beiträge darf nicht zugegriffen werden.
  • Kostenvorteile: Bei guter Produktauswahl des Arbeitgebers, können die Verwaltungs- oder Abschlusskosten geringer sein als bei anderen Anlageformen.
  • Invaliditätsleistungen: Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei der Erwerbsminderungsversicherung gibt es bei der baV oft nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.
  • Freibetragsregelung: Wenn im Rentenalter eine Grundsicherung beantragt werden muss, wird die baV nicht in voller Höhe angerechnet. Mindestens 100 Euro Monatsrente bleiben als Sockelbetrag unberücksichtigt.

Die Nachteile einer baV:

  • Keine Flexibilität: Vor Rentenbeginn ist das Kapital nicht verfügbar und bei einem Jobwechsel kann der Vertrag nicht immer übertragen werden. Für eine Entgeltumwandlung muss also ein extra Vertrag abgeschlossen werden. Der bisherige muss also gekündigt oder kann privat weitergeführt werden.
  • Hohe Kosten: Viele Betriebe bieten meistens die üblichen Direktversicherungen an – die Konditionen sind meistens gleich.
  • Eingeschränktes Produktangebot sowie Intransparenz: Der Arbeitgeber allein wählt den Versorgungsträger aus. Die Vorstellung der Produktauswahl wird oft dem Anbieter überlassen.
  • Der Sparer trägt das Anlagerisiko: Bei neuen Produkten, die eine reine Beitragszusage haben, sind Arbeitgeber dazu nur verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Eine garantierte Rentenhöhe gibt es nicht! Der Arbeitgeber darf keine Garantie oder Haftung übernehmen.

Unsere Tipps zur Beurteilung:

Ob sich eine baV lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten! Dies hängt nämlich von den persönlichen Umständen ab. Zahlt der Arbeitgeber aber die baV dann ist das ganze klar: Nehme die zusätzlichen Absicherungen mit!

Ansonsten solltest Du folgende Punkte individuell prüfen:

  • Geringe Rente: Erwartest Du eine geringe Rente, dann macht eine betriebliche Altersvorsorge Sinn.
  • Selbständigkeit und Jobwechsel: Weißt Du im voraus, dass Du häufig deinen Job wechseln wirst, oder planst Du eine Selbständigkeit, dann solltest Du den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge gut durchdenken.
  • Arbeitgeberzuschuss: Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich, wenn sich der Arbeitgeber dran beteiligt. Verhandle am besten: Dein Arbeitgeber sollte am besten 20, oder natürlich besser 30 Prozent zu deiner baV zuschießen. Denn er spart schließlich auch Sozialausgaben!
  • Die Kosten: Frage nach den Kosten und lasse dir ein Angebot machen!
  • Rentenverlust: Informiere dich vorab über die Höhe des Rentenverlusts bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

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