ING verlangt Kontoführungsgebühren – wie Du dein Girokonto kündigst.

Im Februar kündigte die ING an, dass am 01. Mai 2020 Kontoführungsgebühren für das Girokonto fällig werden. 4,90 Euro werden für die Führung des Kontos jetzt fällig – möchtest Du dir das nicht gefallen lassen? Dann zeigen wir dir, wie Du dein Konto ohne Probleme kündigen kannst.

 

Vor dem 01.Mai 2020 bot die Bank Girokonten in ganz Deutschland für alle gratis an. Das Konto ist jetzt nur gratis, wenn Du unter 28 Jahre alt bist oder einen monatlichen Mindesteingang von 700€ Euro hast. Bei einem Geldeingang muss es sich um eine Überweisung von einem fremden Konto handeln. Erfüllst Du diese Bedingungen nicht, dann rechnet die ING-Diba im Folgemonat einen Betrag von 4,90 Euro ab. Es wird monatlich geprüft, ob Du die Gebühren zahlen musst.

Kündigungsmöglichkeiten

Aus den AGB der ING geht hervor, dass Girokonten keine vertragliche Mindestlaufzeit haben und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden können. Die ING schließt eine Kündigung über Telefon, Fax oder E-Mail aus. Deshalb bleibt dir diese Möglichkeit

Online über die ING Webseite

  • Logge dich dazu auf der ING Webseite in deinen Internet + Brokerage Account ein
  • Gehe dann auf “Meine Konten und klicke auf “Girokonten”
  • Unter dem Button “mehr” findest du dann auch die Möglichkeit das Konto zu löschen
  • Den Auftrag musst Du dann mit dem gewohnten Freigabeverfahren bestätigen

Kündigungscheckliste:

Damit die Kündigung bzw. dein Kontowechsel reibungslos abläuft, haben wir eine Checkliste zusammengestellt:

1. Du solltest verschiedene Girokonto-Angebote und Konditionen miteinander vergleichen, bevor Du dich für ein neues Konto entscheidest

2. Eröffne das Konto und achte darauf, dass Du alle Karten die Du schon hast und noch wünschst, mitbestellt werden.

3. Warte, bis dein neues Konto eröffnet & bestätigt wurde.

4. Prüfe nach, ob dein Konto funktioniert! Testweise kannst Du Ein und Auszahlungen tätigen.

5. Nutze den Kontowechsel Service deiner Bank – das macht die ganze Sache viel einfacher!

6. Jetzt kannst Du dein Konto bei der ING kündigen.

 

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Kurzarbeit: Auswirkung auf auf die Versicherungen, Rente & Co.

Durch die Corona-Krise sind viele Menschen in Deutschland in Kurzarbeit. Viele haben jetzt Angst, dass sich das Kurzarbeitergeld negativ auf Versicherungen, Rente & Co. auswirken. Wir verraten dir, was die Auswirkungen der Kurzarbeit sind. 

Wie sieht es bei der gesetzlichen Rente aus?

Die größte Sorge ist, wie sich die Kurzarbeit auf die gesetzliche Rente auswirkt. Allerdings besteht hier kein Grund zur Sorge! Die Zeiten in der Kurzarbeit werden wie normale Arbeitszeiten angesehen – du hast trotz Kurzarbeitergeld Rentenansprüche! Der Schutz bleibt also voll erhalten, allerdings kann die Höhe der Rentenansprüche abweichen. Denn die Höhe der Rentenansprüche richtet sich nach der tatsächlichen Arbeitszeit.

Arbeitslosenversicherung

Bei der Arbeitslosenversicherung sieht es ähnlich aus wie bei der gesetzlichen Rente. Leistungsansprüche werden weiter erworben. Die Beiträge werden nach dem gleichen Vorgehen wie die Rentenbeiträge berechnet.

Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Auch hier hast Du keinerlei Nachteile – der Versicherungsschutz besteht weiter. Mal angenommen, die Arbeit ruht ganz und es fließt überhaupt kein Geld mehr, besteht der Versicherungsschutz weiter.

Krankengeld und Lohnfortzahlungen 

Bist Du während der Kurzarbeit krank, dann hast Du Anspruch auf eine Fortzahlung des Kurzlohns und auf eine Fortzahlung des Kurzarbeitergeldes (6 Wochen lang). Anschließend bekommst Du das Krankengeld von deiner Krankenkasse (wenn Du gesetzlich Krankenversichert bist). Das Krankengeld von deiner Krankenkasse wird genau so berechnet, wie deine Leistung vor deiner Kurzarbeiter.

Private Krankenversicherung und Kurzarbeit

Bist Du in Kurzarbeit, dann bleibst Du auch weiterhin privat versichert. Auch wenn dein Kurzarbeitergeld so niedrig ist, dass Du dich theoretisch gesetzlich versichern müsstest. Als Grundsatz kannst Du dir folgendes merken: Privat versichert bleibt auch privat versichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung solltest Du auch während der Kurzarbeit weiterlaufen lassen. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungen, die wirklich existenziell wichtig ist.

Private Rentenversicherung und ihre Beiträge

Die Beiträge für deine private Rentenversicherung oder für deine Lebensversicherung solltest Du ganz normal weiter zahlen. Denn selbst eine kurze Unterbrechung wirkt sich später mal stark aus. Hast Du finanzielle Schwierigkeiten, dann solltest Du das mit deinem Versicherer klären. Beiträge hier können gestundet werden und Du kannst die Beiträge aussetzen. Später kannst Du die Beiträge nachzahlen. Die Variante zu kündigen ist meistens die schlechteste Variante.

Steuern

Was die Steuern angeht gibt es hier gute Nachrichten! Denn das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Außerdem ist das Elterngeld sowie sind auch andere Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld steuerfrei. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Bedeutet also: Der Steuersatz für das gesamte zu versteuernde Einkommen wird erhöht.

Durch den Progressionsvorbehalt ist es außerdem möglich, dass Du Steuern nachzahlen musst. Es macht also Sinn, monatlich Geld beiseite zu legen. 50-100 Euro monatlich reichen da aus.

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