René Schirner

Welche Medikamente übernimmt die Krankenkasse?

Krankenkassen zahlen ein Arzneimittel, wenn die Sicherheit und die Wirkung geprüft wurde und daraufhin als Arzneimittel zugelassen wurde. Die weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss das Medikament in den Leistungskatalog aufgenommen hat. Aber selbst hier ist eine Kostenübernahme nicht immer garantiert…

 

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Rezeptfreie Arzneimittel bezahlen die Patienten meistens immer selber. Beispiel für nicht verschreibungspflichtige Medikamente: leichte Schmerzmittel, Schmerzsalben, Hustensäfte,…

Kostenübernahme bei rezeptfreien Medikamenten

Einige Krankenkassen übernehmen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Kindern, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr. Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist das Ausstellen eines Kassenrezeptes durch den Arzt.

Einige nicht verschreibungspflichtige Medikamente gelten bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen als Standard für eine Therapie. Diese sind dann auch für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren zu Kassenlasten verordnungsfähig.

Ein paar Beispiele: Eisen-haltige Arzneimittel zum Einnehmen bei Blutarmut, Jodid-haltige Arzneimittel bei Schilddrüsenerkrankungen,…

Ist die Voraussetzung für die Verordnung auf Kassenrezept nicht erfüllt, dann wird das Rezept privat verschrieben – Privatrezepte sind grün, weiß oder blau. Rezepte die privat verschrieben wurden, können meistens nicht nachträglich erstattet werden.

Arzneimittel die verschreibungspflichtig sind

Arzneimittel die nicht notwendig sind oder unwirtschaftlich gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Eingeschränkt wird die Verordnungsfähigkeit z.B, wenn das Ziel der Therapie auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden kann. Deshalb sind auch einige verschreibungspflichtige Medikamente von Versorgung zur Kassenlast ausgeschlossen oder dürfen nur verordnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise dürfen Medikamente bei erhöhten Blutzuckerwerten erst verordnet werden, wenn der Blutzuckerspiegel durch eine Ernährungsumstellung und Bewegung nicht gesenkt werden konnte.

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