Welche Medikamente übernimmt die Krankenkasse?

Krankenkassen zahlen ein Arzneimittel, wenn die Sicherheit und die Wirkung geprüft wurde und daraufhin als Arzneimittel zugelassen wurde. Die weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss das Medikament in den Leistungskatalog aufgenommen hat. Aber selbst hier ist eine Kostenübernahme nicht immer garantiert…

 

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente

Rezeptfreie Arzneimittel bezahlen die Patienten meistens immer selber. Beispiel für nicht verschreibungspflichtige Medikamente: leichte Schmerzmittel, Schmerzsalben, Hustensäfte,…

Kostenübernahme bei rezeptfreien Medikamenten

Einige Krankenkassen übernehmen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Kindern, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr. Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist das Ausstellen eines Kassenrezeptes durch den Arzt.

Einige nicht verschreibungspflichtige Medikamente gelten bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen als Standard für eine Therapie. Diese sind dann auch für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren zu Kassenlasten verordnungsfähig.

Ein paar Beispiele: Eisen-haltige Arzneimittel zum Einnehmen bei Blutarmut, Jodid-haltige Arzneimittel bei Schilddrüsenerkrankungen,…

Ist die Voraussetzung für die Verordnung auf Kassenrezept nicht erfüllt, dann wird das Rezept privat verschrieben – Privatrezepte sind grün, weiß oder blau. Rezepte die privat verschrieben wurden, können meistens nicht nachträglich erstattet werden.

Arzneimittel die verschreibungspflichtig sind

Arzneimittel die nicht notwendig sind oder unwirtschaftlich gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Eingeschränkt wird die Verordnungsfähigkeit z.B, wenn das Ziel der Therapie auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden kann. Deshalb sind auch einige verschreibungspflichtige Medikamente von Versorgung zur Kassenlast ausgeschlossen oder dürfen nur verordnet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise dürfen Medikamente bei erhöhten Blutzuckerwerten erst verordnet werden, wenn der Blutzuckerspiegel durch eine Ernährungsumstellung und Bewegung nicht gesenkt werden konnte.

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Probleme mit Lieferdiensten: Das sind deine Rechte!

Heutzutage bringen Lieferdienste so gut wie alles – Fast Food, Lebensmittel,… die Liste ist lang. Aber welche Rechte habe ich eigentlich, wenn etwas schief geht? In diesem Artikel sagen wir dir, was tu tun kannst!

  1. Problem: Etwas fehlt oder der Lieferant bringt etwas falsches: Falsche oder fehlende Lieferungen ist ein sehr häufiges Problem. Der Anbieter hat das Recht nachzubessern – das bedeutet also, neu zu liefern. Allerdings muss dies zumutbar sein, vor allem zeitlich. Kann der Fahrer zum Beispiel erst zwei Stunden später wieder da sein, um zum Beispiel nur einen Salat oder die Pizza zu bringen, ist dies nicht akzeptabel. Wenn die Nachlieferung scheitert, darfst Du als Kunde das Geld zurückfordern.
  2. Problem: Gutschein statt einer Ersatzlieferung: Gerade zu Hauptterminen wie das Mittagessen oder das Abendessen, ist es für den Dienstleister schwer eine Ersatzfahrt zu stemmen. Deshalb bieten einige Dienstleister Gutscheine an. Allerdings müssen Gutscheine nicht akzeptiert werden! Denn wenn eine Nachlieferung nicht möglich ist, kann der Kunde das Geld zurückfordern! Lasse dich hier nicht abspeisen, denn auch wenn die AGB was anderes sagen, kannst Du dein Geld zurückfordern!
  3. Lebensmittel kurz vor Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums: Bestellst Du z.B Lebensmittel und merkst, dass die Milch oder der Käse fast abgelaufen sind, kannst Du als Kunde leider keine Rücknahme verlangen. Aber Du kannst es trotzdem versuchen das zu melden – meistens zeigen sich Dienstleister kulant und bieten dir eine Gutschrift an oder einen Gutschein für deinen nächsten Kauf..
  4. Lieferung kommt zu spät: Pizza oder Restaurantlieferdienste versprechen oft eine Lieferung in 30 Minuten. Aber was ist, wenn ich eine Stunde auf mein Essen warten muss? Rechtlich bindend ist die Zeitangabe allerdings nicht. Anders sieht es allerdings bei Online-Supermärkten aus: Hier hat man die Möglichkeit einen Zeitraum von z.B 18-20 Uhr auszuwählen. An dieses Zeitfenster müssen sich beide Parteien halten. Aber auch bei Pizza und Restaurantlieferdienste muss man natürlich nicht stundenlang auf das Essen warten: Man kann dem Lieferservice klarmachen, es wird nach der Stunde nochmal eine Frist von 30 Minuten gesetzt, ansonsten wird das Essen nicht angenommen.
  5. Das Essen ist kalt: Hat die Mahlzeit nicht die gewohnt Qualität, dann ist diese mangelhaft. Der Lieferdienst muss also für eine Nachbesserung sorgen! Hier ist es außerdem von Vorteil, dass die Bestellung vor dem Fahrer kontrolliert und überprüft werden sollte.

Wer also etwas bestellt und mit der Bestellung nicht zufrieden ist, weil die Lieferung fehlerhaft oder das Essen etwa nicht warm genug ist, sollte dies also nicht auf sich sitzen lassen – denn schließlich wurde dafür bezahlt!

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